Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fahrschule Davi
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Fahrschule Davi (nachfolgend „Fahrschule“) und dem Fahrschüler / der Fahrschülerin (nachfolgend „Fahrschüler“).
Mit der Terminvereinbarung oder dem Abschluss einer Ausbildung erklärt sich der Fahrschüler mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Dauer der Fahrlektionen
- Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten .
- Eine Doppellektion umfasst 2 × 45 Minuten .
- Die Lektion beginnt zur vereinbarten Zeit .
- Die reservierte Zeit läuft ab dem vereinbarten Termin. Falls sich der Fahrschüler verspätet, zählt die Wartezeit als Teil der gebuchten Lektion.
3. Terminabsagen
- Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden.
- Bei späterer Abmeldung wird bei einer Doppellektion eine Lektion verrechnet .
- Bei wiederholter kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann nach Ermessen der Fahrschule der gesamte Termin verrechnet werden.
- Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird eine Lektion in Rechnung gestellt .
- Bei Krankheit oder Unfall wird auf eine Verrechnung verzichtet, sofern die Fahrschule rechtzeitig informiert wird (ein Nachweis kann verlangt werden).
4. Fahrfähigkeit
Die Sicherheit steht an erster Stelle.
Der Fahrschüler bestätigt, dass er jede Fahrlektion:
- frei von Alkohol, Drogen oder sonstigen Suchtmitteln
- sowie ohne Einnahme von Medikamenten, welche die Fahrfähigkeit beeinträchtigen
antritt.
Sollten Anzeichen bestehen, dass die Fahrfähigkeit eingeschränkt ist, wird die Lektion aus Sicherheitsgründen sofort abgebrochen oder nicht durchgeführt.
In diesem Fall wird der gesamte Termin vollständig verrechnet.
5. Zahlung
Die jeweils gültigen Tarife gelten gemäss aktueller Preisliste.
Fahrlektionen sind gemäss Vereinbarung zu bezahlen (bar, TWINT oder Überweisung).
Die Fahrschule behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
6. Haftung
Die Fahrschule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts. Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder absichtliches Fehlverhalten des Fahrschülers entstehen, kann dieser haftbar gemacht werden.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anhang
Minderjährige Fahrschüler benötigen eine schriftliche Bestätigung des gesetzlichen Vormundes, dass sie berechtigt sind, selbständig Termine zu vereinbaren, welche kostenpflichtig sind und in Rechnung gestellt werden dürfen.